Liebe Freund*innen,
nach der Bundestagswahl wollen wir uns inhaltlich noch stärker aufstellen und dabei unsere verschiedenen grünen Kernthemen in den Fokus rücken. Wir laden euch daher herzlich ein zur ersten Kreismitgliederversammlung (KMV) nach der Bundestagswahl, die sich diesmal thematisch um den
Moor- und Klimaschutz
drehen wird. Dazu freuen wir uns auf einen spannenden Fachvortrag. Außerdem möchten wir mit euch die Ergebnisse der Bundestagswahl Revue passieren lassen, über unsere Erfahrungen im Wahlkampf diskutieren und darüber sprechen, wie es nach der Wahl weitergeht.
Dazu gibt es Kaffee und Kuchen, interessante Anträge, Berichte von unseren Politiker*innen und viel Gelegenheit zum freien Austausch. Wir freuen uns auf euch am
Samstag, 15. März 2025, 14:00-17:00 Uhr
in der Comenius-Schule in Quickborn
(Am Freibad 3–11, 25451 Quickborn,
fußläufig von der AKN-Station sowie Bushaltestelle „Quickborn, Schuldorf“).
Bewerbungen sowie alle Anträge können hier im Antragsgrün, unserer grünen Antragsplattform, hochgeladen und eingesehen werden.
Alle Fragen zum Antragsgrün beantwortet die Antragskommission per E-Mail unter antragskommission@gruene-pi.de.
Alle weiteren Fragen beantwortet unsere Kreisgeschäftsführerin Leonie Fischer unter:
kreisverband@gruene-pi.de oder 0178-1527869.
Wenn ihr für die Dauer der Veranstaltung unsere Kinderbetreuung nutzen möchtet, meldet euch mit ein paar Tagen Vorlauf bitte ebenfalls bei Leonie Fischer.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eine spannende und informative Mitgliederversammlung mit euch!
Grüne Grüße
Andrea, Anja, Arne, Astrid, Dagmar, Florian, Luca, Lukas, Mouska
Euer Kreisvorstand
FRISTEN
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Tagesordnungsanträge: 01.03.2025, 23:59 Uhr (14 Tage vorher)
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Satzungsänderungsanträge: nicht möglich, da nicht auf der Tagesordnung (sonst drei Tage vorher)
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Sachanträge: 12.03.2025, 23:59 Uhr (drei Tage vorher)
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Dringlichkeitsanträge: jederzeit möglich (müssen eine begründete Dringlichkeit aufweisen)
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Änderungsanträge: jederzeit möglich
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Geschäftsordnungsanträge: jederzeit möglich (in der Sitzung mit beiden gehobenen Händen)
ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind:
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jedes Mitglied des Kreisverbandes,
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jeder Ortsverband im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes,
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der Kreisvorstand,
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die Kreisarbeitsgemeinschaften,
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die mit der Partei assoziierte Kreistagsfraktion und
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die GRÜNE JUGEND Kreis Pinneberg und ihre Ortsverbände.