Wir freuen uns auf euch am:
Alle Fragen zum Antragsgrün beantwortet die Antragskommission per E-Mail unter: antragskommission@gruene-pi.de.
Alle weiteren Fragen beantwortet unsere Kreisgeschäftsführerin Leonie Fischer unter: kreisverband@gruene-pi.de oder 0178-1527869.
Euer Kreisvorstand
WAHL DER DELEGIERTEN FÜR DEN LANDESPARTEITAG
Als unser*e Delegierte*r für den Landesparteitag (LPT) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein kann jedes Mitglied des grünen Kreisverbandes Pinneberg kandidieren. Wir freuen uns (auch um den Vorstellungsprozess auf der Versammlung zu beschleunigen) über Bewerbungen hier im Antragsgrün.
WAHL DES KREISSCHIEDSGERICHTS
Das Kreisschiedsgericht ist zuständig für:
- Streitigkeiten zwischen Organen des Kreisverbands oder zwischen Organen des Kreisverbands und eines zum Kreisverband gehörenden Ortsverbands oder zwischen Organen einzelner, zum Kreisverband gehörender Ortsverbände oder zwischen einem Organ des Kreisverbands oder eines Ortsverbands und einem Mitglied des Kreisverbands, soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden,
- Ordnungsmaßnahmen gegen Organe des Kreisverbands, der dazugehörigen Ortsverbände oder gegen Mitglieder des Kreisverbands.
Das Kreisschiedsgericht besteht aus fünf von der Kreismitgliederversammlung für zwei Jahre gewählten Mitgliedern.
Mitglieder des Vorstands einer Parteigliederung oder Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können nicht Schiedsrichter*innen sein. Alle Mitglieder des Schiedsgerichts sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie können nicht abgewählt werden.
FRISTEN
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Tagesordnungsanträge: 23.11.2025, 23:59 Uhr (14 Tage vorher)
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Sachanträge: 04.12.2025, 23:59 Uhr (drei Tage vorher)
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Dringlichkeitsanträge: jederzeit möglich (müssen eine begründete Dringlichkeit aufweisen)
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Satzungsänderungsanträge: nicht möglich, da nicht auf der Tagesordnung (sonst drei Tage vorher)
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Änderungsanträge: jederzeit möglich
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Bewerbungen: jederzeit möglich
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Geschäftsordnungsanträge: jederzeit möglich (in der Sitzung mit beiden gehobenen Händen)
ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind:
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jedes Mitglied des Kreisverbandes,
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jeder Ortsverband im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes,
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der Kreisvorstand,
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die Kreisarbeitsgemeinschaften,
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die mit der Partei assoziierte Kreistagsfraktion und
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die GRÜNE JUGEND Kreis Pinneberg und ihre Ortsverbände.