Änderung 1 ist redaktioneller Art.
Änderung 2:
Die Bereitstellung kostenlosen Trinkwassers ist bereits in vielen Städten und Kommunen ermöglicht worden – auch in Schleswig-Holstein. Aber eben noch lange nicht flächendeckend. Das muss sich dringend ändern, auch mit Hinblick auf die zunehmende Klimaerhitzung und die moralische und zum Teil schon gesetzlich angeschobene Verpflichtung zur Folgenanpassung in den Kommunen. Das Ansinnen des Antrags ist daher unbedingt zu unterstützen.
Allerdings sehen sich die Kommunen im Kreis Pinneberg wie in ganz SH und der Bundesrepublik auch unter enormem finanziellen Druck, können ihren pflichtigen Aufgaben nur unter Zuhilfenahme immenser Kreditaufnahmen nachkommen. Die Haushaltspläne sind allerorts auf Kante genäht. Mit ganz heißter Nadel.
Vor diesem Szenario sind Anträge zu weiteren freiwilligen Leistungen und Angeboten für die Bürger*innen zum Scheitern verurteilt, wenn sie von Grünen Ortsfraktionen gestellt werden. Auch wenn es gelingt, weitere Fraktionen für das Anliegen zu gewinnen, ist es doch zumeist die progressive Minderheit, die sich für solcherlei soziale und gesundheitliche "on top"-Leistungen einsetzt.
Die Möglichkeiten einer tragfähigen Finanzierung, sei es über eine Unterstützung aus Wasserversorgungsgebühren oder eine umfassende Bereitstellung durch die Wasserversorgung wie die Holsteiner Wasser GmbH oder Kooperationen/Sponsoring durch orstansässige Unternehmen sollte darum unbedingt Eingang in den Musterantrag finden, damit nicht jede Ortsfraktion für sich in die umfangreiche und zeitaufwendige Recherche einsteigen muss, was grundsätzlich wie möglich ist.