Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung September 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Kreismitgliederversammlung Pinneberg |
Beschlossen am: | 27.09.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Verfahrensvorschlag
Beschlusstext
Die Redezeit pro Redebeitrag wird auf maximal zwei Minuten begrenzt.
Es gilt § 2 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Frauenstatut:
Das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu
gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten geführt (Frauen/Offen),
mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Ist die
Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu
befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
Anträge
Bei der Aussprache zu Anträgen erhält das Wort als erstes der*die
Antragsteller*in bzw. seine*ihre Vertretung, anschließend die
Antragssteller*innen zu Änderungsanträgen für jeweils drei Minuten. Danach
besteht die Möglichkeit, Verständnisfragen zu stellen. Nach der Vorstellung des
Antrages, der Änderungsanträge und Verständnisfragen werden Redebeiträge
zugelassen. Die Redebeiträge werden gemäß § 2 Absatz 1 Sätze 2 und 3
Frauenstatut quotiert.
Für Abstimmungen gilt § 5 Absatz 10 Satzung des Kreisverbandes:
Die Kreismitgliederversammlung beschließt grundsätzlich in Abstimmungen
mit Handzeichen (offen), sofern nicht mindestens ein Zehntel der
anwesenden Mitglieder eine Abstimmung mit verdeckten Stimmzetteln (geheim)
fordert. Sie beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative
Mehrheit). Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit,
ihrer Anlagen einer relativen Mehrheit. Enthaltungen und ungültige Stimmen
bei der Feststellung einer Mehrheit werden nicht berücksichtigt.
Für Geschäftsordnungsanträge gilt § 5 Absatz 12 Satzung des Kreisverbandes:
Auf der Kreismitgliederversammlung kann jedes Mitglied jederzeit einen
Geschäftsordnungsantrag stellen. Diesem Mitglied ist unmittelbar nach dem
laufenden Redebeitrag das Wort zu erteilen. Zu einem
Geschäftsordnungsantrag wird ein gegenläufiger Redebeitrag zugelassen,
bevor sofort über den Antrag abgestimmt werden muss. Ein
Geschäftsordnungsantrag gilt als beschlossen, wenn mehr Ja- als Nein-
Stimmen vorliegen. Gibt es keine gegenläufigen Wortmeldungen, gilt der
Antrag ohne Abstimmung als beschlossen.