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            <title>Kreismitgliederversammlung Februar 2026: Anträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung Februar 2026: Anträge</title>
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                        <title>S1: Anpassung der Beitrags- und Kassenordnung zur Einführung der ruhenden Mitgliedschaft und weiteren Änderungen</title>
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                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.02.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitglieder des Kreises mögen die folgende Änderung des „§ 3 Mitgliedsbeitrag“ der Beitrags- und Kassenordnung beschließen. Dies ist als BuK-Modernisierungs-Antrag zu verstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitgliedsbeitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt bundeseinheitlich mindestens 1 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedoch mindestens die jeweils zum 01.01. eines Jahres festgelegte Summe aus einem Euro und der Abgabe, welche der Kreisverband an den Landes- und Bundesverband je Mitglied zahlen muss, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro (Mindestbeitrag). Für Mitglieder, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt die Hälfte des Mindestbeitrags. Über den Betrag ist in geeigneter Weise zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Einzelfall kann ein Mitglied einen abweichenden Mitgliedsbeitrag zahlen. Dieser ist beim Kreisvorstand zu beantragen, welcher nicht öffentlich und mit einfacher Mehrheit entscheidet. Eine Abweichung kann nur bis zum 31.12. des laufenden Jahres gewährt werden, danach ist ein neuer Antrag erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu entrichten. Er wird grundsätzlich zur Monatsmitte per Lastschrift eingezogen. Er ist unaufgefordert im Voraus zu entrichten, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde. Bei Beendigung der Mitgliedschaft nach § 2 Absatz 5 der Satzung wird der volle Mitgliedsbeitrag des laufenden Monats einbehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Mitgliedschaft ruht, wenn länger als sechs Monate trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung von mindestens zwei Wochen keine Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Das Mitglied ist über das Ruhen der Mitgliedschaft zu benachrichtigen. Während des Ruhens einer Mitgliedschaft hat das Mitglied kein Stimmrecht (§ 10 Absatz 2 Satz 2 PartG) und erhält keine Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen.</p></div></div><h2>Aktuelle Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitgliedsbeitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens 1 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens jedoch die jeweils am 01.01. eines Jahres angepasste Summe aus einem Euro und der Abgabe, welche der Kreisverband an den Landes- und Bundesverband je Mitglied zahlt, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für Mitglieder, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt die Hälfte des regulären Mitgliedsbeitrags.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Einzelfall kann ein Mitglied einen abweichenden Mitgliedsbeitrag zahlen. Dieser ist beim Kreisvorstand zu beantragen, welcher nicht öffentlich und mit einfacher Mehrheit entscheidet. Eine Abweichung kann grundsätzlich nur bis zum 31.12. des laufenden Jahres gewährt werden, danach ist ein neuer Antrag erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich unaufgefordert im Voraus zu entrichten, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde. Bei Beendigung der Mitgliedschaft nach § 2 Absatz 5 der Satzung wird der volle Mitgliedsbeitrag des laufenden Monats einbehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Versäumt ein Mitglied die Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat der Kreisvorstand beim zuständigen Schiedsgericht einen Antrag auf Parteiausschluss zu stellen. In der Mahnung ist auf Absatz 3 hinzuweisen. Näheres regeln die Satzungen übergeordneter Gebietsgliederungen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter Federführung des Landesschatzmeisters und des Landesfinanzrates wurde eine Muster Beitrags- und Kassenordnung (BuK) erarbeitet. Ziel war die Vereinheitlichung von Regelung über Kreisverbände hinweg, sowie rechtssichere Formulierungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In diesem Antrag übernehmen wir einige Formulierung aus der Muster BuK zum Mitgliedsbeitrag. Große Teile aus der BuK des Kreis Pinnebergs bleiben bestehen, sodass sich eine wesentliche Anpassung ergibt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Regelung für Nicht-Zahler*innen wird rechtssicher formuliert, da ein Ausschluss, auch über das Kreisschiedsgericht, nicht möglich ist.</p></div></div><h2>Anlagen</h2><h2>Fassung in einfacher oder leichter Sprache</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir passen die Satzung für Mitgliedsbeiträge an. Diese wird damit einfacher und rechtlich sicherer.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 21:26:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>G1: Verfahrensvorschlag</title>
                        <link>https://kv-pi.antragsgruen.de/kmv-februar-2026/verfahrensvorschlag-57738</link>
                        <author>Sitzungsleitung (dort beschlossen am: 27.02.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Redezeit pro Redebeitrag ist auf <strong>zwei Minuten </strong>begrenzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gilt § 2 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Frauenstatut:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><blockquote><p>Das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu<br>
gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten geführt (Frauen/Offen),<br>
mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Ist die<br>
Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu<br>
befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Aussprache zu Anträgen spricht zunächst die*der Antragsteller*in oder die jeweilige Vertretung, anschließend die Antragsteller*innen zu Änderungsanträgen. Danach können Verständnisfragen gestellt werden. Nachfolgend werden maximal vier weitere Wortmeldungen zugelassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für <strong>Abstimmungen</strong> gilt § 5 Absatz 10 Satzung des Kreisverbandes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><blockquote><p>Die Kreismitgliederversammlung beschließt grundsätzlich in Abstimmungen<br>
mit Handzeichen (offen), sofern nicht mindestens ein Zehntel der<br>
anwesenden Mitglieder eine Abstimmung mit verdeckten Stimmzetteln (geheim)<br>
fordert. Sie beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative<br>
Mehrheit). Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit,<br>
ihrer Anlagen einer relativen Mehrheit. Enthaltungen und ungültige Stimmen<br>
bei der Feststellung einer Mehrheit werden nicht berücksichtigt.</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für <strong>Geschäftsordnungsanträge</strong> gilt § 5 Absatz 12 Satzung des Kreisverbandes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><blockquote><p>Auf der Kreismitgliederversammlung kann jedes Mitglied jederzeit einen<br>
Geschäftsordnungsantrag stellen. Diesem Mitglied ist unmittelbar nach dem<br>
laufenden Redebeitrag das Wort zu erteilen. Zu einem<br>
Geschäftsordnungsantrag wird ein gegenläufiger Redebeitrag zugelassen,<br>
bevor sofort über den Antrag abgestimmt werden muss. Ein<br>
Geschäftsordnungsantrag gilt als beschlossen, wenn mehr Ja- als Nein-<br>
Stimmen vorliegen. Gibt es keine gegenläufigen Wortmeldungen, gilt der<br>
Antrag ohne Abstimmung als beschlossen.</p></blockquote></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um den zeitlichen Umfang dieser Kreismitgliederversammlung nicht zu sehr zu strapazieren und trotzdessen einer angemessenen Anzahl an Redebeiträgen Raum zu geben, sollte eine Begrenzung der Redezeit für die Redebeiträge vorgenommen werden.</p></div></div><h2>Fassung in einfacher oder leichter Sprache</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 17:24:43 +0100</pubDate>
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                        <title>P1: KMV 07.12.2025</title>
                        <link>https://kv-pi.antragsgruen.de/kmv-februar-2026/protokoll-vom-07-12-2025-13424</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kv-pi.antragsgruen.de/kmv-februar-2026/protokoll-vom-07-12-2025-13424</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Protokoll</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv-februar-2026/protokoll-vom-07-12-2025-13424/embeddedpdf?file=%2Fkmv-februar-2026%2Fprotokoll-vom-07-12-2025-13424%2Fviewpdf%3FsectionId%3D55869"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Feb 2026 13:16:36 +0100</pubDate>
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