Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung September 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5.1. Sachanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Kreismitgliederversammlung Pinneberg |
Beschlossen am: | 27.09.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Den Rechtsstaat in der Fläche sichern!
Beschlusstext
Mit der Ankündigung des Justizministeriums, die Reduzierung der Amtsgerichte auf
eines pro Kreis zu prüfen, erhebt sich berechtigter Widerspruch von Fachleuten
und aus der Zivilgesellschaft. Der Vorschlag berücksichtigt keine strukturellen
Unterschiede in den Regionen unseres Bundeslandes, erhöht deutlich die Fahrtwege
und stellt eine zusätzliche Belastung der bestehenden Standorte im Land dar.
Eine gute Justiz sichert das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. An den
Amtsgerichten werden vielmals Dinge verhandelt, die das alltägliche Leben der
Menschen unmittelbar betreffen, wie Mietangelegenheiten, Familien-, Betreuungs-
oder kleinere Strafsachen. Gerade in der aktuellen Zeit ist ein solcher
Einschnitt der falsche Weg und benachteiligt im Kern Menschen mit niedrigem
Einkommen oder mobilitätseingeschränkte Personen.
Dabei zeigt sich besonders im Hamburger Randgebiet, welche Defizite eine
generelle, kreisbezogene Zusammenlegung mit sich bringt. Durch eine hohe
Besiedelungs- und Bevölkerungsdichte birgt eine Zusammenlegung eine deutliche,
überproportionale Mehrbelastung für die verbleibenden Amtsgerichte. Auch im
ländlichen Raum in Schleswig-Holstein ist ein Rückzug aus der Fläche fatal. Denn
in diesen Regionen, in denen die Wege besonders weit sind und der ÖPNV nicht
ausreichend ausgebaut ist, führt dies zu einer Belastung für die Rechtsuchenden.
Amtsgerichte sind nicht nur Orte, die Urteile produzieren, sie sind eine Bastion
des Rechtsstaates vor Ort.
Daher werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Prozess kritisch begleiten und
darauf hinwirken, dass sich eine Reform nicht pauschal an Kreisgrenzen
orientiert, sondern die Zielsetzung haben muss, allerorts im Land einen guten
Zugang zur Rechtspflege und einer funktionierenden Justiz zu sichern.
Der Kreisvorstand wird befähigt, den Antrag im Rahmen des Landesparteitags
einzureichen und in Absprache mit den Antragsstellenden Modifikation
vorzunehmen.