Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung September 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5.1. Sachanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Kreismitgliederversammlung Pinneberg |
Beschlossen am: | 27.09.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Vernetzt unterwegs: Radverkehr systematisch ausbauen und koordinieren
Beschlusstext
Ziel ist es, den Radverkehr im Kreis Pinneberg systematisch zu stärken, besser
zu vernetzen und eine attraktive, sichere und klimafreundliche Mobilität für
alle Menschen zu ermöglichen. Dazu wird beschlossen:
Kreisebene
RadRoutePlus umsetzen
Der Kreis Pinneberg setzt sich für die zügige Planung und Umsetzung der
RadRoutePlus von der Hamburger Landesgrenze bis Elmshorn ein. Diese soll
als erste hochwertige Radverkehrsachse in der Metropolregion Hamburg im
Kreis Pinneberg entstehen. Ziel ist es, eine leistungsfähige, sichere und
durchgängige Verbindung für den Alltagsradverkehr zu schaffen.
Radverkehrskoordination einrichten
Der Kreis Pinneberg richtet eine Stelle für eine Radverkehrskoordination
ein, die über das Landesförderprogramm “Ab aufs Rad” finanziert werden
kann. Ziel ist es, das bestehende Radverkehrskonzept weiterzuentwickeln,
kommunale Strukturen zu vernetzen und den Aufbau eines übergreifenden
Radwegenetzes im Kreis voranzubringen.
Interkommunale Zusammenarbeit stärken
Zur Stärkung des kommunalen Austauschs wird eine AG Radverkehr im
Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegründet. Gleichzeitig wird die
Kreisverwaltung beauftragt, interkommunale Abstimmungsprozesse zur
Radverkehrsplanung institutionell zu etablieren. Ziel ist es, Synergien
zwischen den Kommunen zu nutzen und ein schlüssiges Radwegenetz für den
gesamten Kreis zu entwickeln.
Landesebene
Ziel ist es, die rechtlichen und institutionellen Grundlagen für eine
nachhaltige Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein und der Metropolregion
Hamburg zu schaffen. Dazu wird beschlossen:
Radwege im Straßen- und Wegegesetz verankern
Das Land Schleswig-Holstein soll Radwege systematisch in das Straßen- und
Wegegesetz (StrWG) aufnehmen. Ziel ist es, Radwege rechtlich den Straßen
gleichzustellen, klare Zuständigkeitsebenen (Gemeinden, Kreise, Land) zu
definieren und Radwege auch unabhängig von Straßenkörpern planungsfähig zu
machen. Beispielhaft kann die Umsetzung des Niedersächsischen
Straßengesetzes dienen.
Institution für länderübergreifende Radwegeplanung schaffen
Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit Hamburg, Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern für den Aufbau einer länderübergreifenden
Institution in der Metropolregion Hamburg ein. Ziel ist es, Planung, Bau
und Finanzierung eines übergeordneten Radwegenetzes länderübergreifend zu
koordinieren.
Im Hinblick auf den Landesparteitag wird der Kreisvorstand befähigt, in
Absprache mit den Antragstellenden, den Antrag zu modifizieren und auf dem
Landesparteitag einzubringen.