| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung Juni 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Wahl: Delegierte für die Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2027 |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Beschluss durch: | Kreismitgliederversammlung Pinneberg |
| Beschlossen am: | 27.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Verfahrensvorschlag Wahlversammlung: Delegierte Listenaufstellungsversammlung
Beschlusstext
Für die Wahl der (Ersatz-)Delegierten für die Listenaufstellungsversammlung zur
Landtagswahl 2027 sind Bewerbungen bis zum Beginn der ersten Vorstellungsrede
des entsprechenden Tagesordnungspunktes möglich; die Reihenfolge der
Vorstellungen bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung. Jede*r
Bewerber*in darf sich im Rahmen der Wahlversammlung der (Ersatz-)Delegierten für
die Listenaufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2027 nur einmal vorstellen.
Es werden keine Fragen an die Bewerber*innen zugelassen.
Für die Wahl der Delegierten beträgt die Vorstellungszeit zwei Minuten.
Für die Wahl der Ersatzdelegierten beträgt die Vorstellungszeit eine Minute.
Sollte es mehr Bewerbungen als Plätze geben, erfolgt vor der schriftlichen Wahl
ein digitales Meinungsbild über „Abstimmungsgrün“. Jede stimmberechtigte Person
hat pro Meinungsbild so viele Stimmen, wie Plätze zu vergeben sind. Eine
Teilnahme am Stimmungsbild ist nur digital möglich.
Am Ende der Wahlversammlung der Delegierten für die
Listenaufstellungsversammlung und nach der Einholung der Meinungsbilder über
„Abstimmungsgrün“ findet die schriftliche Wahl statt. Die Höhe der JA-Stimmen
bestimmt die Reihenfolge der Ersatzdelegierten.
Für Wahlen gilt § 5 Absatz 11 Satzung des Kreisverbandes:
Bei Abstimmungen über Personenvorschläge (Wahlen) gilt als gewählt, wer im
ersten oder gegebenenfalls erforderlichen zweiten Wahlgang mehr als die
Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt (absolute
Mehrheit). Ein erforderlicher dritter Wahlgang findet nur zwischen den
beiden Bewerber:innen mit den meisten Stimmen im zweiten Wahlgang statt.
Im dritten Wahlgang gilt als gewählt, wer mehr Stimmen als der:die
Mitbewerber:in auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los. Sollen mehrere Ämter besetzt
werden, können diese in einem Wahlgang gewählt werden, sofern keine:r der
Bewerber:innen widerspricht. Wahlen der Mitglieder des Kreisvorstandes,
der Delegierten zu Vertreterversammlungen und zu Organen höherer
Gebietsverbände sowie der Bewerber:innen für Wahlen zu Volksvertretungen
sind geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn
sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.