| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung Februar 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand Pinneberg (dort beschlossen am: 17.02.2026) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 11.02.2026, 17:24 |
Verfahrensvorschlag
Antragstext
Für die Redezeit pro Redebeitrag ist auf zwei Minuten begrenzt.
Es gilt § 2 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Frauenstatut:
Das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu
gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten geführt (Frauen/Offen),
mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Ist die
Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu
befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
In der Aussprache zu Anträgen spricht zunächst die*der Antragsteller*in oder die
jeweilige Vertretung, anschließend die Antragsteller*innen zu Änderungsanträgen.
Danach können Verständnisfragen gestellt werden. Nachfolgend werden maximal vier
weitere Wortmeldungen zugelassen. Für Abstimmungen gilt § 5 Abs. 10 der Satzung.
Für Abstimmungen gilt § 5 Absatz 10 Satzung des Kreisverbandes:
Die Kreismitgliederversammlung beschließt grundsätzlich in Abstimmungen
mit Handzeichen (offen), sofern nicht mindestens ein Zehntel der
anwesenden Mitglieder eine Abstimmung mit verdeckten Stimmzetteln (geheim)
fordert. Sie beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative
Mehrheit). Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit,
ihrer Anlagen einer relativen Mehrheit. Enthaltungen und ungültige Stimmen
bei der Feststellung einer Mehrheit werden nicht berücksichtigt.
Für Geschäftsordnungsanträge gilt § 5 Absatz 12 Satzung des Kreisverbandes:
Auf der Kreismitgliederversammlung kann jedes Mitglied jederzeit einen
Geschäftsordnungsantrag stellen. Diesem Mitglied ist unmittelbar nach dem
laufenden Redebeitrag das Wort zu erteilen. Zu einem
Geschäftsordnungsantrag wird ein gegenläufiger Redebeitrag zugelassen,
bevor sofort über den Antrag abgestimmt werden muss. Ein
Geschäftsordnungsantrag gilt als beschlossen, wenn mehr Ja- als Nein-
Stimmen vorliegen. Gibt es keine gegenläufigen Wortmeldungen, gilt der
Antrag ohne Abstimmung als beschlossen.
Begründung
Um den zeitlichen Umfang dieser Kreismitgliederversammlung nicht zu sehr zu strapazieren und trotzdessen einer angemessenen Anzahl an Redebeiträgen Raum zu geben, sollte eine Begrenzung der Redezeit für die Redebeiträge vorgenommen werden.