Der ursprüngliche Satzungsänderungsantrag verfolgt die Absicht, den Mitgliedsbeitrag für Mitglieder, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf 50 % des absoluten Mindestbeitrags (derzeit 4 €) zu begrenzen, während der relative Beitragssatz gleichzeitig auf volle 1 % des monatlichen Nettoeinkommens angehoben werden soll.
Mein Änderungsantrag nimmt diese Verschlechterung zurück: Es soll bei der bewährten Regelung bleiben, nach der für junge Mitglieder sowohl der relative als auch der absolute Beitragssatz halbiert werden.
Rechenbeispiel:
Was oberflächlich wie eine Vereinfachung wirkt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als finanzielle Belastungsfalle für junge Menschen in Schule, Ausbildung, Studium oder prekären Beschäftigungsverhältnissen.
Die negativen Auswirkungen zeigen sich deutlich am Beispiel eines typischen 603-Euro-Minijobs:
- Aktuelle Regelung: Durch die Halbierung des relativen Satzes (0,5 % statt 1 % vom Netto) und des absoluten Betrags (4 € statt 8 €) läge der Beitrag bei 3,02 € (0,5 % von 603), wird aber durch den absoluten Betrag auf 4,00 € pro Monat festgesetzt.
- Vorgeschlagene Änderung: Da nur noch der absolute Mitgliedsbeitrag halbiert wird, greift der volle relative Satz von 1 %. Dies entspricht 6,03 € (1 % von 603) pro Monat.
Das Ergebnis: Die vorgeschlagene Satzungsänderung würde ausgerechnet für die einkommensschwächsten jungen Mitglieder eine Beitragserhöhung um über 50 % bedeuten.
Gründe:
Der reguläre Mitgliedsbeitrag der GRÜNEN JUGEND beträgt 4 Euro. Wir würden mit der neuen Regelung häufig mehr als die GJ-Mitgliedschaft kosten.
Wir wollen mit dieser Regelung den Verwaltungsaufwand und Bürokratie reduzieren. Ohne die pauschale Halbierung müsste der KV massenhaft Einzelanträge auf Beitragsreduzierung bearbeiten, da junge Mitglieder oft kein oder kaum Einkommen haben. Auch haben Junge Menschen häufiger ein unregelmäßiges Einkommen (verlieren oder wechseln Minijob/Studentenjob, dürfen in den Semesterferien mehr Arbeiten). Die aktuelle Regelung erspart dem KV und den Mitgliedern ständige Beitragsanpassungen bei jedem Einkommenssprung.
Die aktuelle Regelung trägt der Lebensrealität junger Menschen Rechnung. Wer am Anfang seiner beruflichen Laufbahn steht oder sich in der (schulischen) Ausbildung befindet, verfügt oft über ein geringes, volatiles Einkommen und kaum Ersparnisse. Die Halbierung sowohl des absoluten als auch des relativen Beitrags stellt sicher, dass die finanzielle Hürde für eine Mitgliedschaft so niedrig wie möglich bleibt. Wir verzichten daher bei dieser Gruppe auf eine Einzelprüfung.
Es ist ein kernpolitisches Anliegen unsere Partei, junge Menschen langfristig zu fördern und zu binden. Eine drastische Erhöhung des Beitrags für Minijobber sendet das falsche Signal und gefährdet die Mitgliederwerbung in dieser strategisch wichtigen Altersgruppe.
Fazit:
Um soziale Härten zu vermeiden und die Partei für junge Menschen attraktiv zu halten, muss die bewährte Regelung (die Halbierung sowohl der relativen als auch der absoluten Werte) zwingend beibehalten werden.